Trauern in der Pandemie

Corona Update
Stand 03.01.2023

Das Land NRW hat eine neue Fassung der CoronaSchVO veröffentlicht, die am Freitag, 23.12.2022 in Kraft getreten ist. Gemäß dieser Verordnung gibt es derzeit keine besonderen Regelungen für Beerdigungen/Bestattungen, Trauerfeiern und Nachkaffees.
D.h. es gibt keine Bestattungs-Bereiche, in denen es vorgeschrieben ist, geimpft, getestet oder genesen zu sein. Es sind keine Nachweise zu erbringen, Selbstauskünfte zu erteilen oder besondere Dokumentationen zu führen. Das Tragen einer Maske ist auch keine Vorschrift.

Die einzige Ausnahme betrifft den Umgang mit an Corona-Verstorbenen.
Wie bei allen Verstorbenen, von denen ein Infektionsrisiko ausgeht, tragen unsere Mitarbeiter in dem Fall eine besondere PSA (Personen-Schutz-Ausrüstung). Eine Totenumsorgung ist damit wie bei jedem Verstorbenen möglich (waschen, ankleiden usw.).
Außerdem kann eine berührungslose Abschiednahme am offenen Sarg mit entsprechendem Abstand wieder möglich sein.

Damit folgen wir den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Die Betreiber von Kirchen, Friedhöfen, Cafés & Restaurants und Trauerhallen können natürlich weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Regelungen vorschreiben.

Deswegen bitten wir Sie weiterhin sich persönlich bei uns zur erkundigen, was Sie in Ihrem persönlichen Trauerfall und den damit geplanten Aktivitäten beachten müssen!

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin, wenn Sie einen persönlichen Beratungstermin vor Ort wünschen. Sie erreichen uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail.

Wegen des derzeit allgemeinen hohen Krankenstandes, ausgelöst durch vielfältige Erkrankungen, bitten wir Sie bei unseren Beratungsgesprächen weiterhin eine Maske zu tragen.

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen möchten wir auf jeden Fall weiterhin empfehlen (regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren, Abstand halten so gut es geht, zuhause bleiben, wenn man sich krank fühlt usw.) – wir tun in unserem Räumen auch weiterhin unser Bestes (z. B. Flächen und Gegenstände desinfizieren, lüften usw.).

Ein Gerücht, dass sich beständig gehalten hat, möchten wir an dieser Stelle auch noch richtigstellen:
Auf die Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) hatten alle Schutzmaßnahmen zu keinem Zeitpunkt einen Einfluss.

Wir hoffen, mit diesen Informationen einen guten Start in das neue Jahr signalisieren zu können und wünschen Ihnen alles Gute!

Quellennachweis rechtliche Regelungen:
https://www.mags.nrw/suche?volltext=corona+rechtliche+regelung

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.

Kontakt

Bestattungen Münstermann

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T. 0209 980980

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